Arbeitsmedizinische Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben im Raum München und Umgebung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, um schnell Klarheit zu erhalten.

Wer braucht einen Betriebsarzt?
Ein jedes Unternehmen ab einem Angestellten benötigt eine betriebsärztliche Betreuung. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße gibt es verschiedene Betreuungsformen.
Was ist die DGUV V2 und das ASiG?
Die DGUV V2 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und legt die Pflichten von Unternehmen in Bezug auf die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest.
Welche Betreuungsformen gibt es?
Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung, weitere Informationen hierzu in der DGUV V2.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Im Rahmen der Grundbetreuung führe ich Betriebsbegehungen durch, nehme an ASA-Sitzungen teil oder unterstütze bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Anzahl der Grundbetreuungsstunden errechnet sich über die Anzahl der Mitarbeiter und der Gefährdungsklasse des Betriebes.
Betriebsspezifische Stunden werden jährlich nach dem jeweiligen Bedarf des Unternehmens festgelegt, z.B. für arbeitsmed. Vorsorgen, Beratungsgespräche, BEM-Verfahren etc.
Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?
Man unterscheidet zwischen Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen. Hat ein Arbeitnehmer Umgang mit z.B. krebserregenden Stoffen, so ist die nachgehende Vorsorge von großer Bedeutung.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen?
Vorsorgen haben ihre gesetzliche Grundlage in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und haben das Ziel, berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen oder diese frühzeitig zu erkennen.
Eignungsuntersuchungen zielen darauf ab, festzustellen, ob ein Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit physisch und psychisch geeignet ist. Auch diese bedürfen einer gesetzliche Grundlage.
Was ist das BEM, was das Hamburger Modell?
Ein jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einem Mitarbeiter, der in den letzten 12 Monaten 42 Krankheitstage oder mehr aufweist, das betriebliche Eingliederungsverfahren nach §167 SGB IX anzubieten. Es dient dazu, im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers den Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen und erneuten Ausfallzeiten durch Krankheit vorzubeugen. Davon abzugrenzen ist das Hamburger Modell, eine stufenweise Wiedereingliederung. Hierbei ist der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig geschrieben und erprobt die Rückkehr an den Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenanzahl.
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